Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die zwischen der ValBit GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 Abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Für einen Vertrag gilt jeweils die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB werden für laufende Verträge nur wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Für nach dem Inkrafttreten einer neuen Fassung abgeschlossene Verträge gilt die neue Fassung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt IT-Schulungen und IT-Dienstleistungen und in den Bereichen IT- Strategieberatung, IT-Projektmanagement, Datenschutzkoordination, Softwareentwicklung und anderen IT-bezogenen Dienstleistungen, wie im jeweiligen Angebot beschrieben. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem gesonderten Angebot oder Vertrag festgehalten. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien. Die Schriftform kann auch durch E-Mail erfüllt werden.
2.2 Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach Aufwand in Stunden in Rechnung gestellt; ein Personentag wird mit jeweils 8 Arbeitsstunden definiert. Der in Angeboten genannte Umfang von Arbeiten stellt eine Kostenschätzung dar.
2.3 Ist eine Leistung ausnahmsweise zu einem Festpreis vereinbart, ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen berechtigt, Mehrkosten zu berechnen:
- Änderungen des vereinbarten Lieferumfangs;
- Mehraufwendungen, die nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurden, insbesondere
wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt;
- Mehraufwendungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Auftragnehmer
nicht vorhersehbar waren.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, die zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich sind.
4.2 Verzögerungen, die aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen den Auftragnehmer, den Zeitplan entsprechend anzupassen und eventuell entstehende Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis oder den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensätzen.
5.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (Privatkunden) im Sinne des § 13 BGB wird der Endpreis stets inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben und diese in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.3 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Er kann zudem die Lieferung weiterer Dienstleistungen, die Beseitigung von Mängeln bereits gelieferter Gegenstände oder die Fortführung des Projekts bis zur Zahlung aussetzen.
5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen bleiben sämtliche Lieferobjekte im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nutzung von gelieferten Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden zu widerrufen oder die Erbringung weiterer Leistungen auszusetzen.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
7.2 Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Im Übrigen richtet sich die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden nach Ziffer 7.1.
7.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
7.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Lieferverzug aufgrund von Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers
liegen (z. B. Ursachen beim Kunden, Naturereignisse, Krankheiten oder Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Lieferung durch Dritte);
- Computerviren, Internetverbindungsstörungen oder Denial-of-Service-Angriffe.
7.5 Bei IT-Schulungen und ähnlichen Trainingsleistungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen von Ziffer 7.1 lediglich für die Inhalte, die er nach dem Stand der Technik und nach bestem Wissen und
Gewissen zum Zeitpunkt der Schulung vermittelt. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Haftung dafür,
- dass die Schulungsinhalte vom Kunden oder seinen Mitarbeitern vollständig oder fehlerfrei
umgesetzt werden,
- für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die aus einer unsachgemäßen Anwendung oder
Weitergabe der Schulungsinhalte resultieren, sowie
- für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, der durch die Anwendung der Schulungsinhalte
angestrebt wird.
7.6 Der Auftragnehmer ist nicht für Schäden verantwortlich, die infolge fehlender oder unzureichender technischer bzw. fachlicher Voraussetzungen auf Kundenseite während oder nach der Schulung auftreten (z. B. veraltete Hard- oder Software, mangelhafte Datensicherung). Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass
- die Schulungsteilnehmer über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen, und
- die eingesetzten Systeme und Arbeitsumgebungen für die erfolgreiche Umsetzung der
Schulungsinhalte geeignet sind.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.2 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich, wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
9.1 Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den im Rahmen der Beratung und Schulung erstellten Unterlagen, Berichten, Konzepten, Programmen und Schulungsmaterialien vor.
9.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertraglich vereinbarten Nutzung erforderlich ist.
9.3 Auf Wunsch des Kunden kann in gesonderter Vereinbarung festgelegt werden, dass speziell für den Kunden erstellte Materialien auch im Urheberrecht an den Kunden übertragen werden.
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde erkennt an, dass Software aufgrund ihrer Komplexität unter Umständen nicht vollständig fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur bei Abweichungen von veröffentlichten oder vertraglich vereinbarten Spezifikationen, die wiederholbar sind und zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Funktionalität führen.
10.2 Der Auftragnehmer kann keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann.
10.3 Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Kunde in den Quellcode, Applikations-Scripts oder Datentabellen eingreift oder unerlaubte Änderungen an den Einrichtungen oder Parametrisierungen vornimmt.
10.4 Ist der Kunde Unternehmer, ist er verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Lieferobjekte, spätestens jedoch 10 Tage nach Aufnahme des produktiven Betriebs, Mängel in Textform (z. B. per E-Mail) und mit genauer Beschreibung zu rügen; andernfalls gilt die Abnahme als erteilt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
10.5 Im Falle eines Mangels ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde eine Preisminderung im Verhältnis zum Wert des mangelfreien Vertragsgegenstandes verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
10.6 Für Drittprodukte (z. B. Hardware, Drittsoftware) richtet sich die Gewährleistung ausschließlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Gewährleistung und tritt seine Gewährleistungsrechte an den Kunden ab, falls der Hersteller diesen Pflichten nicht freiwillig nachkommt.
11. Zusätzliche Bestimmungen zu unseren Schulungsangeboten
11.1 Teilnehmende haben die Möglichkeit, bis zu drei Jahre nach Abschluss einer Schulung eine Teilnahmebescheinigung bei der ValBit GmbH anzufordern. Zu diesem Zweck werden Schulungsteilnahmen für drei Jahre protokolliert und aufbewahrt. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter valbit.de/datenschutz einsehbar.
11.2 Die in unseren Schulungsangeboten aufgeführten Inhalte und Themen dienen als Orientierung für den Schulungsablauf. Eine vollständige Abdeckung sämtlicher Inhalte kann jedoch nicht garantiert werden, da das Schulungstempo an die Lernfortschritte sowie die individuellen Wünsche der Gruppe angepasst wird.
11.3 Die Anmeldung zu einem öffentlichen Seminartermin über das Anmeldeformular unserer Website ist eine unverbindliche Anfrage. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
11.4 Teilnehmende können ihre Teilnahme an einem öffentlichen Seminartermin bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei stornieren. Bei einer späteren Stornierung werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig, bei Nichterscheinen 100 %; dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
11.5 Der Auftragnehmer kann einen öffentlichen Seminartermin bis 7 Tage vor dem Termin absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie kurzfristig bei Verhinderung der Referentin oder des Referenten (z. B. Krankheit) oder höherer Gewalt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet; nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziffer 7.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Die Vertragsdauer und eventuelle Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach einer Abmahnung in Textform nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
13.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
13.4 Diese Version ist gültig ab dem 17.07.2026.
