ValBit GmbH
Gemeindestraße 48
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland

E-Mail: info@valbit.de
Telefon: +49 7751 3049 720

nachfolgend „ValBit“.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für Verträge über IT- und KI-Schulungen, Seminare, Workshops, Beratungsleistungen, IT-Dienstleistungen, Projektmanagement, Softwareentwicklung, Automatisierung und sonstige IT-bezogene Leistungen.

1.2 Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine Kundengruppe gelten.

1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen, gehen diesen AGB vor. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn ValBit ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Darstellungen von Leistungen und Kursen auf der Website sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2 Bei individuell angefragten Leistungen kommt der Vertrag insbesondere durch Annahme eines Angebots oder durch Auftragsbestätigung von ValBit zustande.

2.3 Bei unmittelbar online buchbaren öffentlichen Schulungen, Seminaren und Workshops gibt der Kunde mit Abschluss des Buchungsvorgangs eine verbindliche Buchung ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von ValBit zustande. Eine reine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

2.4 Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, Kursbeschreibung oder Auftragsbestätigung.

2.5 ValBit darf geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen, soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde.

2.6 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.

2.7 Soweit ValBit rechtliche, regulatorische oder Compliance-bezogene Inhalte vermittelt, dienen diese der allgemeinen fachlichen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

3.3 Soweit ValBit auf Systemen oder Daten des Kunden arbeitet, sorgt der Kunde für eine angemessene Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von ValBit übernommen wurde.

3.4 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der von ihm überlassenen Daten, Inhalte, Software und Zugänge berechtigt ist.

4. Vergütung und Zahlung

4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsseite oder einer sonstigen Vereinbarung.

4.2 Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.

4.3 Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten die vereinbarten Stunden- oder Tagessätze. Ein Personentag entspricht, sofern nichts anderes vereinbart wurde, acht Arbeitsstunden. Aufwandsschätzungen sind keine Festpreiszusagen.

4.4 Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit dies vereinbart wurde.

4.5 Rechnungen für Dienstleistungen und Schulungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

4.6 Bei werkvertraglichen Leistungen wird die Vergütung grundsätzlich nach Abnahme und Rechnungsstellung fällig. Vereinbarte Abschlags-, Teil- oder Meilensteinzahlungen bleiben unberührt.

4.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ValBit kann noch nicht erbrachte Leistungen nach angemessener Ankündigung aussetzen, solange sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug befindet.

5. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

5.1 An vorbestehenden oder unabhängig vom jeweiligen Kundenauftrag entwickelten Methoden, Konzepten, Vorlagen, Softwarekomponenten, Bibliotheken, Tools, Schulungsmaterialien und sonstigem Know-how verbleiben die Rechte bei ValBit.

5.2 Soweit ValBit individuelle Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Umfang der vertraglich vorausgesetzten Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.3 Bei individueller Software können insbesondere Rechte am Quellcode, Bearbeitungs-, Weitergabe- und Unterlizenzierungsrechte gesondert vereinbart werden. Die Herausgabe von Quellcode oder Entwicklungsressourcen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich zwingend aus dem vereinbarten Leistungszweck ergibt.

5.4 Für Open-Source-Software und sonstige Bestandteile Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

6. IT-, Software- und KI-Leistungen

6.1 Bei Beratungs-, Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen schuldet ValBit eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes Werk vereinbart wurde.

6.2 Wird ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis geschuldet, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen über Werkverträge. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. ValBit ist im Mangelfall zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

6.3 Individuell entwickelte Software muss nur die ausdrücklich vereinbarten Anforderungen erfüllen. Eine Kompatibilität mit beliebigen oder zukünftigen Systemen, Versionen oder Drittprodukten ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.

6.4 Pflege, Support, Weiterentwicklung, Hosting und laufende Aktualisierung erstellter Lösungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.5 Hängt eine Lösung von Schnittstellen, APIs oder Diensten Dritter ab, haftet ValBit nicht für spätere Änderungen oder die Einstellung solcher Drittleistungen, soweit ValBit dies nicht zu vertreten hat.

6.6 Beim Einsatz generativer KI können Ergebnisse sachlich unzutreffend oder unvollständig sein. Soweit nicht anders vereinbart, sind KI-generierte Ergebnisse vor einer Verwendung mit erheblichen rechtlichen, finanziellen oder sicherheitsrelevanten Auswirkungen durch den Kunden angemessen zu prüfen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

7.2 Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, rechtmäßig öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren.

7.3 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.

8. Haftung

8.1 ValBit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ValBit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

8.4 Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer angemessenen Datensicherung entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich von ValBit geschuldet war.

8.5 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ValBit.

9. Schulungen, Seminare und Workshops

9.1 Inhalt, Termin, Dauer, Veranstaltungsort, Preis und gegebenenfalls erforderliche Vorkenntnisse ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder Vereinbarung.

9.2 Die angegebenen Inhalte beschreiben den vorgesehenen Rahmen der Veranstaltung. Reihenfolge und Gewichtung dürfen an Teilnehmer, Lernfortschritt und aktuelle technische Entwicklungen angepasst werden, soweit das wesentliche Lernziel erhalten bleibt.

9.3 ValBit schuldet eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten individuellen Lern-, Prüfungs- oder wirtschaftlichen Erfolg.

9.4 Meldet ein Unternehmen Teilnehmer an, ist grundsätzlich das buchende Unternehmen Vertragspartner.

9.5 Ein gebuchter Teilnehmerplatz kann bis Veranstaltungsbeginn grundsätzlich kostenfrei auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden.

10. Stornierung und Umbuchung von Schulungen

10.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten für öffentliche Schulungen, Seminare und Workshops folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
  • 13 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr,
  • ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

10.2 Individuell vereinbarte Inhouse- und Firmenschulungen können bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung oder wenn die Schulung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann, werden 100 % der vereinbarten Schulungsvergütung fällig.

10.3 Dem Kunden bleibt in den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.2 der Nachweis gestattet, dass ValBit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10.4 Bei öffentlichen Veranstaltungen fällt keine Stornierungsgebühr an, wenn rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson benannt wird und diese an der Veranstaltung teilnimmt.

10.5 Umbuchungen bedürfen der Zustimmung von ValBit. Individuell vereinbarte Stornierungs- oder Umbuchungsbedingungen gehen den vorstehenden Regelungen vor. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

11. Änderungen und Absage von Schulungen

11.1 ValBit kann eine öffentliche Veranstaltung bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl grundsätzlich bis sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn absagen.

11.2 Eine kurzfristigere Absage ist insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall des Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen von ValBit nicht zu vertretenden Umständen zulässig, wenn kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht.

11.3 Im Fall einer Absage bietet ValBit nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Wird dieser nicht wahrgenommen oder ist kein Ersatztermin möglich, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

11.4 ValBit darf einen fachlich geeigneten anderen Referenten einsetzen sowie zumutbare organisatorische Änderungen vornehmen. Eine Präsenzveranstaltung wird nicht ohne Zustimmung des Kunden in eine ausschließlich online stattfindende Veranstaltung umgewandelt.

11.5 Weitergehende Ansprüche wegen einer Absage, insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten, richten sich nach Ziffer 8.

12. Schulungsunterlagen und Teilnahmebescheinigungen

12.1 Schulungsunterlagen dürfen für eigene Lernzwecke sowie innerhalb des buchenden Unternehmens im vereinbarten Umfang genutzt werden. Veröffentlichung, Weitergabe an nicht teilnehmende Dritte oder Verwendung für eigene Schulungsangebote ist ohne Zustimmung von ValBit nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

12.2 Bild-, Ton-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung von ValBit und gegebenenfalls betroffener Teilnehmer nicht gestattet.

12.3 Teilnehmer können bis zu drei Jahre nach Abschluss einer Schulung eine Teilnahmebescheinigung anfordern.

12.4 Teilnahmebescheinigungen dokumentieren insbesondere Teilnahme, Dauer und gegebenenfalls behandelte Inhalte. Sie stellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, keine staatlich anerkannte, behördliche oder akkreditierte Zertifizierung dar.

12.5 Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt für sich allein nicht, dass sämtliche auf den Kunden oder Teilnehmer anwendbaren gesetzlichen oder organisatorischen Anforderungen erfüllt sind.

13. Laufzeit und Beendigung

13.1 Laufzeit und gegebenenfalls vereinbarte Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

14. Verbraucherrechte

14.1 Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

14.2 Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert informiert. Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

14.3 ValBit ist derzeit weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender gesetzlicher Schutz ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von ValBit.

15.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

15.5 Für einen Vertrag gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.

Stand: 23. August 2026